Haus & Grund

Mietwohnung mit Balkon: Welche Rechte haben Mieter?

Wer nur zur Miete wohnt muss einige Dinge in der Wohnung oder im Haus beachten. In unserem Beitrag geben wir dir einen Überblick darüber, was du bei deinem Balkon beachten musst.

Mietwohnung mit Balkon: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich musst du beachten, was das deutsche Gesetz besagt und was in deinem Mietvertrag und in der Hausordnung steht. Um kein böses Blut aufkommen zu lassen raten wir dir, im Zweifel einfach immer beim Vermieter nachzufragen.

Gestaltung

In der Gestaltung des Balkons bist du frei. Sie darf aber die Statik des Hauses nicht beeinflussen. Ein Klassiker sind zu schwere Pools, die in der Regel nicht erlaubt sind. Ganze Bäume sind übrigens auch nicht erlaubt, Blumenkästen natürlich schon.

Bei größeren optischen Veränderungen brauchst du die Zustimmung deines Vermieters, zum Beispiel bei Katzennetzen, Wäscheleinen oder Markisen.

Grillen

Ein häufig diskutiertes Thema ist das Grillen auf dem Balkon. Das ist dann erlaubt, wenn es die Nachbarn nicht beeinträchtigt oder stört. Von einigen Vermietern wird das allerdings auch in der Hausordnung oder im Mietvertrag ausgeschlossen.

Übrigens: Rauchen ist grundsätzlich erlaubt. Wenn Nachbarn sich gestört fühlen wird meistens nach einer gemeinsamen Lösung gesucht.

Lautstärke

Beim Thema Ruhestörung gelten auf dem Balkon die gleichen Regeln wie in der Wohnung. Nachbarn könnten sich aber früher gestört fühlen, da die Lautstärke näher an den anderen Wohnung ist.

Auch die Ruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr gilt auf deinem Balkon.

Wäsche und Müll

Der Balkon ist eine praktische Zone, um trocknende Wäsche und Müll zwischenzulagern. Das Trocknen von Wäsche ist auf dem Balkon immer erlaubt, das Lagern von Müll allerdings nur begrenzt.

Wenn es zu Gestank oder Insektenbefall kommt wird dir das Sammeln von Müll hier schnell untersagt.

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