Haus & Grund

Was darf im Treppenhaus stehen – und was auf keinen Fall?

Das Treppenhaus ist ein verlockender Platz um dreckige Schuhe oder den Kinderwagen zu parken. So viel ungenutzter Platz! Aber was dürfen Mieter in einem Mehrfamilienhaus und Hausflur eigentlich wirklich im Treppenhaus stehen lassen und was nicht?

Was darf man im Treppenhaus abstellen?

Regeln für Hausflur und Treppenhaus basieren darauf, dass beides als Gemeinschaftseigentum, aber auch als Fluchtweg gilt. Diese beiden Aspekte müssen unbedingt beachtet werden. Als Flucht- und Rettungswege darf kein Weg für den Notfall versperrt sein.

Der Vermieter kann für diese Bereiche übrigens auch individuelle Regeln in der Hausordnung festlegen. Im Zweifel musst du deshalb immer bei deinem Vermieter oder deiner Vermieterin nachfragen.

Fußmatten

Fußmatten im Treppenhaus vor die eigene Tür zu stellen ist in der Regel erlaubt und unkompliziert. Dein Vermieter kann es dir aber theoretisch auch in deinem Mietvertrag verbieten.

Schuhe

Du darfst den Platz im Treppenhaus nicht für Schuhregale oder Schirmständer oder sogar ganze Garderoben nutzen. Auch wenn eigentlich Platz dafür wäre. Hier wird jedoch niemand etwas sagen, wenn du ein Paar nasse Schuhe für einen Tag vor deiner Haustür stehen lässt. Du darfst sie nur nicht dauerhaft im Treppenhaus lagern.

Kinderwagen

Beim Kinderwagen ist die Lage nicht ganz eindeutig. Grundsätzlich darfst du den Wagen nur im Treppenhaus abstellen, wenn andere Plätze unzumutbar sind und es genug Platz in Treppenhaus oder Hausflur gibt.

Pflanzen

Pflanzen darf man nicht so einfach ins Treppenhaus stellen. Du brauchst dafür immer eine Erlaubnis von Vermieter/in oder Hausverwaltung. Das gilt übrigens sogar für außenliegende Fensterbänke. Hier hat also der Vermieter die Entscheidungsfreiheit.

Rollstuhl und Rollator

Grundsätzlich darf jede Art der Gehhilfe in Hausflur und Treppenhaus abgestellt werden. Wenn es möglich ist sie zusammenklappen sollte sie auch zusammengeklappt sein.

Hier wird sogar die Regelung für Flucht- und Rettungswege teilweise aufgehoben. Niemand kann dir verbieten eine Gehhilfe in Hausflur oder Treppenhaus abzustellen. Eine Ausnahme wäre wenn dadurch die Nachbarn extrem gestört werden oder es eine Gefahr für andere darstellt. Das ist in der Praxis allerdings fast nie der Fall.

Fahrrad

Fahrbare Gegenstände sind generell im Treppenhaus verboten. Das gilt vor allem, wenn es eine andere Abstellmöglichkeit für Fahrrad & Co gibt, zum Beispiel in einem Keller oder Innenhof. Zu fahrbaren Gegenständen zählen nicht nur Fahrräder, sondern alles womit du unterwegs sein kannst.

Mülltone

Mülltonnen im Treppenhaus abzustellen ist ganz klar verboten. Dazu zählt auch Müll jeder Art, zum Beispiel Mülltüten oder Sperrmüll. Den musst du leider in der Wohnung sammeln.

Putzutensilien

Private Putzutensilien haben im Treppenhaus nichts verloren. Wenn sich deine Hausgemeinschaft aber zum Beispiel einen Besen und eine Schneeschaufel teilen könnt ihr gemeinsam mit dem Vermieter einen geeigneten Platz dafür im Treppenhaus oder Hausflur finden, wo sich niemand gestört fühlt.

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