Haus & Grund

Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Die Grillsaison in Deutschland nimmt langsam wieder Fahrt auf. Wer einen Balkon hat fragt sich ob er beim Grillen irgendetwas beachten muss. Wir klären die rechtlichen Fragen zu diesem Thema für Eigentumswohnungen und Mietwohnungen.

Grillen auf dem Balkon

Bei diesem Thema muss man vor allem das Nachbarrechtsgesetz beachten. Nachbarn müssen nämlich Rücksicht aufeinander nehmen, das ist auch gesetzlich geregelt. Abgesehen davon darf man auf seinem Grundstück tun und lassen was man will – solange es eben niemand anderen beeinträchtigt.

Generell ist Grillen nicht verboten – weder auf dem Balkon, noch auf der Terrasse. Häufig muss deshalb individuell nach Situation entschieden, wenn es Ärger mit Nachbarn oder Vermietern gibt.

Grillen auf dem Balkon in einer Eigentumswohnung

Grundsätzlich kann dir niemand verbieten auf dem Balkon in einer Eigentumswohnung zu grillen. Sonderregelungen kann es aber bei Wohneigentumsanlagen geben.

Wenn Nachbarn jedoch durch den Rauch gestört werden kann es zu einer Ordnungswidrigkeit und auch zu einer Geldstrafe kommen. Mit einem Elektrogrill kannst du viel störenden Rauch vermeiden.

Tipp: Die Nachbarn zum Grillen einzuladen kann Ärger oftmals einfach vermeiden 😉

Grillen auf dem Balkon in einer Mietwohnung

Grillen auf dem Balkon kann bei einer Mietwohnung verboten werden. Das Verbot ist wirksam, wenn es im Mietvertrag oder in der Hausordnung schriftlich geregelt ist. Dabei ist es auch egal, ob es sich um einen besonders kleinen Grill, einen Gasgrill oder sonstiges handelt.

Wenn du in deinem Vertrag eine solche Klausel findest, solltest du auf das Grillen verzichten. Denn wenn du den Vertrag zu diesen Bedingungen unterschrieben hast, wird dir in der Regel im Nachhinein niemand mehr Recht geben.

Kann mein Vermieter das Grillen auf dem Balkon verbieten?

Ja, der Vermieter kann per Vertrag das Grillen auf dem Balkon verbieten. Wenn du im Garten grillen möchtest, informiere dich noch einmal zu diesem Thema. Im Zweifel rede mit deinen Nachbarn oder frag höflich beim Vermieter nach. Eine friedliche Lösung ist meistens im Interesse von jeder Partei.

Mehr zum Thema: Hier findest du aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Grillen.

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