Gastronomie

Überblick über die Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie war schon vor der Corona-Pandemie verwirrend. Aktuell setzen sich immer mehr Menschen mit dem Steuersatz auseinander und auch Gastronomen müssen verstehen, wann welche Mehrwertsteuer gilt.

Änderungen der Mehrwertsteuer durch Corona

Durch Senkung der Mehrwertsteuer sollte der Gastronomie unter die Arme gegriffen und die Wirtschaft wieder angekurbelt werden. Im Juli 2020 wurden die Steuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Seit diesem Jahr ist diese Senkung allerdings wieder aufgehoben.

Nur der geänderte Steuersatz von 7 Prozent für Speisen innerhalb und außerhalb des Betriebes bleibt noch ein weiteres Jahr bestehen. Ob Gastronomen diese Ersparnis an Kunden weitergeben oder nicht bleibt ihnen selbst überlassen.

Welche Mehrwertsteuer gilt in der Gastronomie?

Grundsätzlich werden Lebensmittel mit 7% besteuert, was allerdings nicht für Getränke gilt. Wenn Service und Sitzmöglichkeiten gestellt werden steigt die Steuer auf 19%.

Mehrwertsteuer in Restaurant und Café

Standardmäßig wird eine Mehrwertsteuer von 19% erhoben. Es fallen nur 7% an, wenn Speisen mitgenommen werden.

Mehrwertsteuer in Kantinen

Nur in der Kantine einer Universität gilt der Mehrwertsteuersatz von 7%. Für Schulen, Betriebe etc. gelten 19%.

Mehrwertsteuer im Imbiss

Für Speisen die nur mitgenommen werden gilt der Mehrwertsteuersatz von 7%. Wenn etwas auf den Sitzgelegenheiten des Imbiss verzehrt wird der von 19%. In einem Stehimbiss ohne Sitzplätze fallen übrigens auch nur 7% an.

Mehrwertsteuer bei Lieferdiensten

Für gelieferte Speisen gilt standardmäßig der Mehrwertsteuersatz von 7%.

Mehrwertsteuer beim Catering

Beim Catering gilt eine Mehrwertsteuer von 19% – außer bei Plastikgeschirr, hier gelten nur 7%.

Mehrwertsteuer in Hotels

In Hotels gilt für Übernachtungen der Mehrwertsteuersatz von 7%, für Frühstück und alle anderen Speisen und Getränke allerdings der von 19%.

Mehrwertsteuer bei Kaffee

Schwarzer Kaffee zum Mitnehmen wird mit 19% besteuert, andere Kaffeezubereitungen z.B. mit Milch nur mit 7%. Das liegt an der Definition von Getränken und Lebensmitteln.

Fazit

Den Durchblick bei Mehrwertsteuersätzen in der Gastronomie zu behalten ist gar nicht so einfach. Viele Gastronomen klagen außerdem über willkürliche Ausprägungen. Ungewiss ist auch, wie sich im Verlauf der Corona-Pandemie die Steuersätze eventuell noch einmal zeitweise verändern.

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